Steuer bei Ferienhaus und Ferienhäusern in Italien

Ferienhäuser werden nicht nur zur eigenen Nutzung, sondern natürlich auch als Rendite Objekte angesehen.

Dabei ist es durchaus möglich, dass die eigene Nutzung mal stärker und mal weniger in den Vordergrund tritt.

Wer eine Immobilie in Italien besitzt, hat den Vorteil, dass er diese selbst vermieten kann, oder auch bewohnen darf.

Es gibt gerade hinsichtlich der Steuer und auch der Versicherung einige Möglichkeiten,

wie Geld gespart werden kann und wie zum Beispiel einzelne Teile der Anlagesumme abgesetzt werden können.

Ferienhaus Gardasee kaufen

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Ferienimmobilie kaufen – Steuern sparen

Wer ein Objekt im Ausland kauft, der macht dies in der Regel mit der Absicht, das Objekt über mehrere Jahre zu halten und zu nutzen.

Dabei steht natürlich auch eine Rendite im Vordergrund, welche den Vorteil hat, dass gerade auf lange Sicht gute Einnahmen erzielt werden können.


Natürlich spielen auch steuerliche Aspekte hier eine wichtige und zum Teil entscheidende Rolle. Eigentümer, die Mieteinkünfte aus den Mitgliedsländern der EU erhalten, unterliegen in vielen Fällen nicht mehr einem Progressionsvorbehalt.

Die Einkünfte durch Immobilien, welche im Ausland liegen, werden dort versteuert, wo das Objekt selbst liegt.

Wer also eine Immobilie in einem Land besitzt, dass niedrige Steuersätze hat, der kann dabei durchaus sparen.

Zu beachten ist, wie die Einnahmen zum in Deutschland zu versteuernden Einkommen berechnet werden, da dies unter Umständen dazu führen kann, dass der Steuersatz in Deutschland höher ausfällt. Inzwischen hat sich gerade die steuerliche Sicht von Immobilien allerdings deutlich gebessert:

Steuerliche Betrachtung für Immobilien im Ausland

Immobilien, die im Ausland vermietet sind stehen nun deutlich attraktiver dar, als es bei leer stehenden Häusern der Fall ist. Wer ein Haus vermieten möchte, de facto allerdings einen Leerstand zu verzeichnen hat, hat den großen Nachteil, dass er inzwischen keine steuerlichen Auswirkungen in Deutschland verzeichnen kann, bzw. dies nicht zu seinen Gunsten mit einberechnen kann. Wer sich dazu entscheidet, eine Immobilie im Ausland zu erwerben, der sollte zunächst darauf achten, wie gut sich diese vermieten lässt.

Nutzungskosten von der Steuer absetzen

Wer ein Haus im Ausland, wie am Gardasee hat, hat die Option, dass er bei einer hohen Eigennutzung die Kosten für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und auch für Leistungen von Handwerkern absetzen kann, bzw. geltend machen kann, genau wie es in Deutschland bei einem eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung der Fall ist. Eigene Reparaturen sind steuerlich irrelevant – wer etwas anderes beweisen kann, muss dem Staat nachweisen, dass über eine lange Sicht (mind. 30 Jahre) eine Gewinnabsicht besteht.